Biomethan sorgt für sicheren & sauberen Strom

Die Bioenergiebranche empfiehlt

  • Ein diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren ür Biomasse nach EEG, d.h. keine Differenzierung nach Anlagengrößen, Einsatzstoffen und Anpassung des Gebotshöchstpreises für Neuanlagen auf 16,9 Cent/kWh.
  • Planungs- und Investitionssicherheit schaffen durch verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen.
  • Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen, insbesondere den Bestandsschutz für erneuerbare Energieanlagen gewährleisten.
  • Perspektivisch: Einführung eines verpflichtenden CO2-Minderungsziels als Leitgröße in allen Sektoren, z. B. durch Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels als Chance für Klimaschutz und marktbasierte wirtschaftliche Energieversorgung.
 EEG-Formulierungshilfe für grünen Wasserstoff

Bundeskabinett verabschiedet:

EEG-Formulierungshilfe für grünen Wasserstoff

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2018

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2018

Ihre Ansprechpartnerin: Janet Hochi

Tel. +49 30 509 461 60 - Email: geschaeftsstelle@biogasrat.de