Biomethan im Wärmesektor

 
 

Soziale Wärme mit Biomethan ermöglichen

Die Bioenergiebranche empfiehlt

  • Die Reform der Gesetzgebung im Wärmesektor durch Harmonisierung und Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG.
  • Die Anpassung des Primärenergiefaktors für Biomethan auf fp = 0,36, die Aufhebung der Regelung, dass Biomethan gebäudenah erzeugt und verbraucht werden muss sowie die Einführung einer CO2-Komponente bei der Festlegung der Primärenergiefaktoren, um die positive Klimawirkung im Gebäudesektor zu stärken.
  • Den technologieoffenen Einsatz von Biomethan / Biogas, d. h. den Einsatz in hocheffizienter Brennwerttechnik mit einer Beimischungsquote von 15 Prozent ermöglichen für einen kosteneffizienten und sozialverträglichen Klimaschutz im Wärmesektor.
  • Die Einführung einer steuerlichen Förderung für den Heizungsaustausch gekoppelt an den Einsatz von erneuerbaren Energien und mittelfristig eine verpflichtende Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand.


Theoretisches Potenzial von Biomethan im Wärmesektor mit THG-Einsparungspotential

Biomethanpotential THG-Einsparpotential
2017 1 Mrd. Nm3 Biomethan 2,5 Mio Tonnen CO2-äqui pro Jahr
2025 4,75 Mrd. Nm3 Biomethan 12,0 Mio Tonnen CO2-äqui pro Jahr
2030 11 Mrd. Nm3 Biomethan 27,5 Mio Tonnen CO2-äqui pro Jahr

 

Ihre Ansprechpartnerin: Janet Hochi

Tel. +49 30 509 461 60 - Email: geschaeftsstelle@biogasrat.de