Hochflexible Biomethananlagen dürfen im EEG 2027 nicht ausgebremst werden
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e. V.:
Berlin, den 29.07.2026. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Novellierung des EEG blockiert die erfolgreiche Weiterentwicklung erneuerbarer Systemdienstleister wie Biomethan und Biogas in Deutschland. Anstatt die bestehenden Potenziale der grünen Gase zu heben, fossile Energieabhängigkeiten zu verringern, Energiepreise zu senken und damit die heimische Wertschöpfung und den Klimaschutz zu stärken, wird der Ausbau und die Nutzung der Bioenergie erneut ausgebremst. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sehen wir dringenden politischen Handlungsbedarf.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene ersatzlose Streichung der Ausschreibungen für Biomethananlagen lehnen wir klar und entschieden ab. In einer Zeit, in der erneuerbare Flexibilität im Stromnetz wichtiger ist denn je, sendet die Politik mit dieser Regelung ein völlig falsches Signal. Biomethan zählt heute zu den wichtigsten erneuerbaren Gasen, die zur Defossilisierung des Energiesystems marktreif und etabliert zur Verfügung stehen. Als nachhaltige und klimaneutrale Alternative zu fossilem Gas kann Biomethan innerhalb der bestehenden Gasinfrastruktur und multifunktional in allen Gastechnologien eingesetzt werden. Die Nutzung der Gasnetzinfrastruktur mit grünen erneuerbaren Gasen, wie Biomethan, spart Systemkosten durch vermiedenen Stromnetzausbau sowie günstigere Endanwendungen und ist damit eine unverzichtbare Redundanz zur Nutzung der Stromnetzinfrastruktur. Aktuell und in den nächsten Jahren wird der notwendige aber kostenintensive Ausbau und die Ertüchtigung der Stromnetze nicht in dem erforderlichen Tempo vorankommen, hier sind hochflexible mit Biomethan betriebene KWK-Anlagen eine maßgebliche Option, um die Stromnetze zu entlasten, Letztverbraucher (Industrie, Gewerbe und Handel, Haushalte, etc.) vor weiteren Strompreiserhöhungen zu schützen und dabei erneuerbare Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die damit verbundenen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte werden nahezu vollständig in Deutschland realisiert, sowohl durch Investitionen in neue Anlagen als auch durch den langfristigen Anlagenbetrieb sowie die daraus resultierenden Steuereinnahmen und fiskalischen Rückflüsse.
Die im Entwurf vorgebrachten Begründungen zur Streichung der Ausschreibungen für Biomethananlagen sind irreführend und sachlich nicht begründet. Weder im Gebäudesektor, der Industrie oder im Verkehrsbereich bestehen derzeit ausreichende regulatorische Rahmenbedingungen und wirksame Nachfrageinstrumente, die einen verlässlichen Hochlauf des Biomethaneinsatzes erwarten lassen. Im Stromsektor ist die Nutzung von Biomethan für die erneuerbare Stromerzeugung in KWK-Anlagen seit Jahren rückläufig. In den vergangenen Jahren fehlte es Deutschland nicht an heimisch erzeugten nachhaltigen Biomethanmengen, sondern es fehlte an verlässlichen, langfristigen politischen Rahmenbedingungen für die wirtschaftlich tragfähige Nutzung von Biomethan in den Verbrauchssektoren Strom, Wärme und Verkehr und damit auch an Investitionsanreizen in Erzeugungskapazitäten in Deutschland. Wir fordern daher ausdrücklich die Beibehaltung des eigenständigen Ausschreibungssegments für Biomethananlagen und weitergehende Verbesserungen im EEG 2027, die die flexible Strom- und Wärmeerzeugung in hochflexiblen KWK-Anlagen mit Biomethan erfolgreich voranbringen.
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Michelle Ehrle
Pressesprecherin
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