Stellungnahme zu dem Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergie-gesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
Der aktuell vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Gebäudemodernisierungsgesetz-GModG) soll das geltende Gebäudeenergiegesetz ablösen und zielt auf eine technologieoffene, flexible, praxistaugliche und einfache Ausgestaltung der Regelungen zur erneuerbaren Wärmeversorgung für Gebäude unter Einhaltung der geltenden Klimaschutzziele. Gleichzeitig werden in dem Entwurf die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
Wir kritisieren ausdrücklich, dass von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Verbändeanhörung zu dem Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes keine angemessene Fristsetzung zur Einreichung von fachlichen Stellungnahmen gesetzt wurde.
Der Biogasrat+ e.V. begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Referentenentwurfes, die Transformation zu einer erneuerbaren, klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudesektor technologieoffen, flexibel, einfach und praxisnah voranzubringen. Die diskriminierungsfreie Nutzung aller erneuerbaren Energien zur Defossilisierung der Wärmeversorgung und die Wahlfreiheit bei Wärmeversorgungstechnologien sind Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche und notwendige Minderung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen im Wärmesektor. Gleichzeitig sorgen Technologievielfalt und eine Wärmeversorgung, die auf überwiegend heimisch erzeugte grüne Gase und erneuerbaren Strom setzt, für Systemresilienz, Versorgungsunabhängigkeit, Kosteneffizienz sowie regionale Wertschöpfung und schaffen ein wettbewerbliches Level-Playing-Field, das die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, Systemabhängigkeiten, Marktmachtmissbrauch und höheren Preisen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wirksam mindert.
Wir begrüßen vor diesem Hintergrund ausdrücklich, die Einführung der so genannten „Bio-Treppe“ gemäß § 43 GModG-Entwurf. Die „Bio-Treppe“ sieht vor, dass in einem bestehenden Gebäude bei Einbau einer neuen Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, ein aufwachsender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan, synthetischer Treibstoff, etc. zu nutzen ist. Die aktuelle Ausgestaltung der Bio-Treppe, mit einem 10 %-Nutzungsanteil klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029; 15 %- Anteil ab 2030 und 30 %-Anteil ab 2035 sowie 60 %-Anteil ab 2040 weist große Stufen auf und sollten gleichmäßiger ansteigen, um zum einen den Markthochlauf klimafreundlicher Brennstoffe und zum anderen die notwendige Treibhausgasminderung zur Erreichung der Klimaziele im Wärmesektor zu verstetigen. …
Lesen Sie die vollständige Stellungnahme des Biogasrat+ e.V. hier im Download:
