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Stellungnahme zum EnWG-Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaketes

Der Biogasrat+ e.V. bewertet den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets als unzureichend, sowohl mit Blick auf die Erreichung der Ziele des europäischen Gasbinnenmarktpakets, als auch mit Blick auf die Erreichung der übergeordneten europäischen Zielsetzungen, wie Klimaschutz, die Stärkung der Energieversorgungssicherheit und Energiesouveränität sowie der Wettbewerbsfähigkeit entlang der fünf Dimensionen (Treibhausgasminderung, Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz, Energiesicherheit, Forschung/Innovation, Energiebinnenmarkt) der europäischen Energieunion.

Darüber hinaus widerspricht der vorgelegte Referentenentwurf in seiner derzeitigen Ausgestaltung klar den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages der aktuellen Regierungskoalition, die die Nutzung der Potenziale klimaneutraler Moleküle und die Erarbeitung eines Fahrplans für defossilisierte Energieträger ausdrücklich vorsehen und den Erhalt der Gasnetze, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind, festschreiben.

Der Referentenentwurf der Bundesregierung wird dem Anspruch, Planungssicherheit für die Marktakteure zu schaffen, nicht gerecht. Für Unternehmen, die in die Erzeugung klimaneutraler Gase, wie Biomethan, erneuerbaren Wasserstoff, synthetisches Methan, etc., und deren Nutzung investiert haben bzw. weitere Investitionen in die erforderlichen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten zur Defossilisierung der Gasnetze und Transformation der Energieversorgung planen, werden weder förderliche Rahmenbedingungen geschaffen, noch werden Investitions- und Planungssicherheit gewährleistet.

Wesentlicher Handlungsbedarf im Überblick:
Weiterentwicklung der Regelungen für den Gasnetzanschluss von Biomethananlagen

  • Erhalt des vorrangigen Gasnetzanschlusses von Biogasanlagen: Biogasanlagen müssen einen vorrangigen Anspruch auf die technische und wirtschaftliche Nutzung der Transport- und Verteilnetze inkl. Untergrundspeicher haben.
  • Netzbetreiber müssen verpflichtet werden, die Transport- und Verteilnetze inkl. Untergrundspeicher ggf. entsprechend anzupassen.
  • Netzbetreiber haben die Verfügbarkeit des Netzanschlusses dauerhaft, mindestens aber zu 96 Prozent, sicherzustellen und sind für die Wartung und den Betrieb des Netzanschlusses verantwortlich und tragen hierfür die Kosten.
  • Privilegierung von Biogasanlagen bei den Netzanschlusskosten: Erhalt der Kostenteilungsregelung des § 33 GasNZV, d.h. die Kosten für den Netzanschluss sind vom Netzbetreiber zu 75 Prozent zu tragen. Der Anschlussnehmer trägt 25 Prozent der Netzanschlusskosten, bei einem Netzanschluss einschließlich Verbindungsleitung mit einer Länge von bis zu einem Kilometer höchstens aber 250.000 Euro.
  • Erhalt des vorrangigen Netzzugangs für Transportkunden von Biogas (Einspeisevorrang), (siehe § 34 GasNZV).
  • Fortführung der vermiedenen Netzkosten Gas § 20a GasNEV.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme des Biogasrat+ e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets hier im Download:

 

Download der Stellungnahme >

 

 

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