• +49 (0)30 509 461 60
  • geschaeftsstelle@biogasrat.de
BGR+_transparentBGR+_transparentBGR+_transparentBGR+_transparent
  • Startseite
  • Biogasrat+
    • Vorstand
    • Geschäftsstelle
    • Mitgliedschaft
    • Unsere Kernpositionen
    • Mitgliedsbereich
  • Unsere Themen
    • Politik & Positionen
    • Fakten & Zahlen
    • Fachinformationen
      • Stromsektor
      • Wärmesektor
      • Verkehrssektor
  • Newsroom
    • Pressemitteilungen
    • Branchennews
    • Interviews
    • Publikationen
    • Termine
  • Kontakt
✕

STELLUNGNAHME

zu dem Referentenentwurf der Bundesregierung zu dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Der Biogasrat+ e.V. bewertet den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote als unzureichend, sowohl mit Blick auf die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele im Verkehrssektor als auch mit Blick auf die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Unternehmen, die in die Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe investiert haben bzw. weitere Investitionen in die erforderlichen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten planen. Mit unseren Änderungsvorschlägen stärken wir die Investitions- und Planungssicherheit, die Akteursvielfalt, den Vertrauensschutz für getätigte Investitionen in erneuerbare Erzeugungsanlagen und die Realisierungswahrscheinlichkeit für geplante erneuerbare Kraftstoffprojekte und machen damit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor erreichbar.

Aus Sicht des Biogasrat+ e.V. sind folgende wesentliche Neuregelungen im vorgelegten Referentenentwurf dringend erforderlich:

✓ Erhalt der doppelten Anrechenbarkeit für fortschrittliche Biokraftstoffe bis zum Jahr 2033 und schrittweise Absenkung des Multiplikators ab 2034 um 0,5 Punkte, so dass ab 2035 die doppelte Anrechenbarkeit für fortschrittliche Biokraftstoffe ausläuft analog zum Auslaufen der 3fachen Anrechenbarkeit für erneuerbaren Ladestrom.

✓ Ambitionierte Anhebung der Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe biogenen Ursprungs beginnend ab 2026 bis zum Jahr 2030 auf 4,0 Prozent energetisch und
ambitionierte Anhebung der Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe biogenen Ursprungs ab dem Jahr 2031 auf 5,0 Prozent bis 9,0 ab dem Jahre 2040.

✓ Schrittweise jährliche Anhebung der Treibhausgasminderungsquote bis zum Jahr 2030 auf 40 Prozent, beginnend mit dem Verpflichtungsjahr 2026 und ambitionierte Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote ab dem Jahr 2031 bis 2045 auf mindestens 53 Prozent.

✓ Einführung effektiver Mechanismen zur Betrugsprävention im Rahmen der Gesetzgebung zur THG-Minderungsquote.

✓ Level-playing-field für erneuerbaren Ladestrom aus Biogas und Biomethan schaffen.

✓ Fortschreibung der Gesetzgebung zur THG-Minderungsquote bis zum Jahr 2045 im Einklang mit dem nationalen Klimaneutralitätsziel im Jahr 2045.

✓ Zulassung der Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff auf die THG-Minderungsquote im Luft- und Schiffsverkehr.

✓ Klarstellung, dass die Entnahme von Biomethan aus dem Leitungsnetz über einen Gaszähler nachzuweisen ist.

 

Download der Stellungnahme >

 

< zurück zu Politik

Der Biogasrat

  • Über uns
  • Vorstand
  • Geschäftsstelle
  • Mitglieder

Aktuelle Beiträge

  • Politik
  • Presse
  • Branchennews
  • Termine

Kontakt

Oranienburger Str. 26, 10117 Berlin +49 (0)30 509 461 60

+49 (0)30 628 737 18

geschaeftsstelle@biogasrat.de

© 2023 Biogasrat+ e. V. - Impressum | Datenschutz
Cookies
Diese Webseite verwendet Cookies, die für den Betrieb und die Sicherheit der Seite notwendig sind. Darüber hinaus sammelt die Webseite anonyme Nutzerdaten für statistische Analysen und um eingebundene Inhalte externer Seiten anzuzeigen. Die Cookie-Einstellungen können Sie jederzeit ändern.
Einstellungen Alles akzeptieren
Cookies
Wählen Sie aus, welche Cookies Sie akzeptieren möchten. Ihre Auswahl wird ein Jahr lang gespeichert.
  • Erforderlich
    Diese Cookies werden für eine reibungslose Funktion unserer Website benötigt.
  • Statistik
    Zur Verbesserung der Funktionalität und Struktur der Website, basierend auf der Nutzung der Website.
  • Google Maps
    Google Maps Karten werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.
  • Video
    Inhalte von Videoplattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.
Speichern Alles akzeptieren