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Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote bleibt weit hinter energie- und klimapolitischen Notwendigkeiten im Verkehrssektor zurück und diskriminiert fortschrittliche Biokraftstoffe

Anlässlich der morgigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Deutschen Bundestag erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e. V.:


Berlin, den 22.04.2026.
Neben der Erreichung der übergeordneten politischen Zielsetzungen wie Klimaschutz durch die Senkung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen, Energieversorgungssicherheit und Energiesouveränität, ist es auch die Aufgabe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, für die Erzeuger erneuerbarer Kraftstoffe Rahmenbedingungen zu schaffen, die Planungs- und Investitionssicherheit geben, Vertrauensschutz in getätigte Investitionen gewährleisten und ein wettbewerbliches Level-playing-field für erneuerbare Kraftstoffoptionen und Technologien zu schaffen. Gerade diese Aufgaben erfüllt der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote, der morgen im Deutschen Bundestag beschlossen werden soll, nur unzureichend. Insbesondere mit der rückwirkenden Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Minderungsquote werden heimische Erzeuger von fortschrittlichen Biokraftstoffen, wie Bio-CNG und Bio-LNG, wettbewerblich gegenüber anderen Kraftstoffoptionen signifikant diskriminiert und der verfassungsrechtlich legitimierte Vertrauens- und Bestandsschutz massiv untergraben. Das ist ein sehr schlechtes politisches Signal an all die heimischen Erzeuger fortschrittlicher Biokraftstoffe, die landwirtschaftliche Rest- und Abfallstoffe verwerten und einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität, Versorgungssicherheit und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum leisten könnten.


Pressekontakt:
Michelle Ehrle
Pressesprecherin
michelle.ehrle@biogasrat.de
Tel. +49 30 509 461 61

 

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