• +49 (0)30 509 461 60
  • geschaeftsstelle@biogasrat.de
BGR+_transparentBGR+_transparentBGR+_transparentBGR+_transparent
  • Startseite
  • Biogasrat+
    • Vorstand
    • Geschäftsstelle
    • Mitgliedschaft
    • Unsere Kernpositionen
  • Unsere Themen
    • Politik & Positionen
    • Fakten & Zahlen
    • Fachinformationen
      • Stromsektor
      • Wärmesektor
      • Verkehrssektor
  • Newsroom
    • Pressemitteilungen
    • Branchennews
    • Interviews
    • Publikationen
    • Termine
  • Kontakt
✕

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-binnenmarktpakets

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25.03.2026 hat zum Ziel, die wesentlichen Vorgaben der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (RL EU 2024/1789) in Energiewirtschaftsgesetz umzusetzen bzw. das Energiewirtschaftsgesetz an die unmittelbar geltenden Vorgaben der EU-Gasbinnenmarktverordnung (VO EU 2024/1789) anzupassen.

Der Biogasrat+ e.V. bewertet den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets weiterhin als unzureichend, sowohl mit Blick auf die Erreichung der Ziele des europäischen Gasbinnenmarktpakets, als auch mit Blick auf die Erreichung der übergeordneten europäischen Zielsetzungen, wie Klimaschutz, die Stärkung der Energieversorgungssicherheit und Energiesouveränität sowie der Wettbewerbsfähigkeit entlang der fünf Dimensionen (Treibhausgasminderung, Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz, Energiesicherheit, Forschung/Innovation, Energiebinnenmarkt) der europäischen Energieunion.

Darüber hinaus widerspricht der aktuelle Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Ausgestaltung klar den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages der aktuellen Regierungskoalition, die die Nutzung der Potenziale klimaneutraler Moleküle und die Erarbeitung eines Fahrplans für defossilisierte Energieträger ausdrücklich vorsehen und den Erhalt der Gasnetze, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind, festschreiben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dem Anspruch, Planungssicherheit für die Marktakteure zu schaffen, nicht gerecht. Für Unternehmen, die in die Erzeugung klimaneutraler Gase, wie Biomethan, erneuerbaren Wasserstoff, synthetisches Methan, etc., und deren Nutzung investiert haben bzw. weitere Investitionen in die erforderlichen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten zur Defos-silisierung der Gasnetze und Transformation der Energieversorgung planen, werden weder förderliche Rahmenbedingungen geschaffen, noch werden Investitions- und Planungssicherheit gewährleistet. …

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme des Biogasrat+ e.V.  hier im Download:

 

Download der Stellungnahme >

 

< zurück zu Politik

 

Der Biogasrat

  • Über uns
  • Vorstand
  • Geschäftsstelle
  • Mitglieder

Aktuelle Beiträge

  • Politik
  • Presse
  • Branchennews
  • Termine

Kontakt

Oranienburger Str. 26, 10117 Berlin +49 (0)30 509 461 60

+49 (0)30 628 737 18

geschaeftsstelle@biogasrat.de

© 2023 Biogasrat+ e. V. - Impressum | Datenschutz