Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Werte für die Herstellungsverfahren von Biokraftstoffen, Bioliquid und Biomassekraftstoffen sowie zur Anpassung der Methodik
Überprüfung der Anhänge V und VI gemäß Artikel 31, Absatz 5 der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie
Berlin, 26.01.2026 Die Novellierung des Annex V und VI der RED ist für die europäischen Biogas- und Biomethanproduzenten von ganz wesentlicher Bedeutung, da die Festlegungen zu den spezifischen THG-Emissionswerten entlang der Wertschöpfungskette sowohl einen erheblichen Einfluss auf den Marktzugang der europäischen Biogas- und Biomethanproduzenten als auch einen erheblichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Marktakteure innerhalb einzelner Märkte (Sektoren Wärme, Strom, Mobilität) haben.
Die aktuelle Novellierung muss daher zu Regelungen führen, die klar verständlich und einfach umsetzbar sind und auf einer praxisorientierten Methodik beruhen, die allen Akteuren Transparenz, Sicherheit und Verlässlichkeit bietet. Darüber hinaus muss mit der vorliegenden Novelle des Annex V und VI sichergestellt werden, dass die Erreichung der gesetzten Ziele für die Biomethanerzeugung in Europa unterstützt wird und Biomethan als klimaneutrale erneuerbare Energie ihren Beitrag zum Klimaschutz, zur Energiesicherheit, Energieunabhängigkeit und Wertschöpfung in Europa leisten kann.
Der Biogasrat+ e.V. unterstützt als Mitglied der European Biogas Association ausdrücklich das EBA Feedback on the draft revised Annex VI: Improving GHG emissions calculation for the biogas and biomethane sector. Ergänzend weist der Biogasrat+ e.V. als Verband der Biomethanbranche in Deutschland ausdrücklich darauf hin, dass der aktuelle Entwurf des Annex VI insbesondere bei der Ausgestaltung der Regelungen zur Co-Vergärung von verschiedenen Substraten in Biogasanlagen unzureichend ist und die erfolgreiche Marktentwicklung von Biomethan blockiert. Hier bedarf es dringend einer Klarstellung mit Blick auf die Berechnungsmethodik bei der Co-Vergärung mehrerer Substrate in einer Biogasanlage, die sicherstellt, dass die Aufteilung der substratspezifischen tatsächlichen THG-Emissionen und die Ausstellung von Nachweisen für jeden einzelnen Rohstoff möglich bleibt und ist. …
Lesen Sie die vollständige Stellungnahme „Feedback – Public Consultation on the revision of biofuel, bioliquid and biomass fuel production pathway values and modifying methodology – Review of Annexes V and VI according to Article 31(5) of the Renewable Energy Directive“ hier im Download:
