STELLUNGNAHME
zu dem Referentenentwurf der Bundesregierung zu der dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung
weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Mit dem Entwurf zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen beabsichtigt die Bundesregierung die Übertragung von Übererfüllungen durch Quotenverpflichtete für zwei Jahre auszusetzen, um die Situation der Marktteilnehmer kurzfristig zu stabilisieren, Investitionen der Marktteilnehmer in Produktionsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe anzureizen und die Treibhausgasminderungsziele im Kraftstoffsektor zu erreichen. Demnach sollen Quotenverpflichtete in den Jahren 2025 und 2026 zur Erfüllung ihrer Treibhausgasminderungspflicht ausschließlich Kraftstoffe als Erfüllungsoption nutzen, die in den Jahren 2025 und 2026 eingesetzt wurden. Der Biogasrat+ e.V. nimmt nachstehend zu dem Referentenentwurf Stellung. …