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STELLUNGNAHME

zu dem Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung der XX. Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Der Biogasrat+ e.V. begrüßt grundsätzlich die Intention der Bundesregierung, mit dem vorgelegten Referentenentwurf die THG-Minderungsquote ab dem Jahr 2024 anzuheben, um den Einsatz nachhaltiger klimafreundlicher erneuerbarer Kraftstoffoptionen – alternativ zur Erfüllungsoption Strom – zu unterstützen und deren kontinuierliche Nachfrage sicherzustellen. Hier befürworten wir jedoch eine weitere Anhebung der THG-Minderungsquote und der Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe, insbesondere mit Blick auf die Übererfüllung der THG-Minderungsquote im Jahr 2022 und 2023 sowie der andauernden Verfehlung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor.

Zudem begrüßt der Biogasrat+ e.V. ausdrücklich die Abschaffung der Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgas-minderungsquote ab dem Jahr 2025. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine vollständige Abkehr von fossilen Energieträgern erforderlich. Es
ist daher nur folgerichtig, dass auch die Upstream-Emissionsminderungen bei der Förderung fossiler Kraftstoffe als Option zur Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote gestrichen werden. Zudem sollte ein Ausgleich von gelöschten UER-Nachweisen durch andere Kraftstofferfüllungsoptionen ermöglicht werden. …

 

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