Biogasrat+ e.V.: Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz ist weder technologieneutral noch sozialverträglich – Klimaschutz im Wärmesektor bleibt auf der Strecke!
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Gebäudeenergiegesetz erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V.:
Berlin, 19.04.2023. Der Biogasrat+ e.V. begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, erneuerbare Energien bei der Wärmversorgung in neuen und bestehenden Gebäuden stärker zu nutzen. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ist jedoch insbesondere mit Blick auf die energie- und klimapolitischen Realitäten in Deutschland und mit Blick auf die so genannte technologieneutrale Ausgestaltung völlig unzureichend und offenbart insbesondere bei den Regelungen zur Nutzung von Biomasse und Biomethan als Erfüllungsoption der 65-EE-Vorgabe erneut politische Verhinderungsstrategien und technologische Diskriminierung, die fachlich und sachlich nicht begründbar sind und die wir in aller Deutlichkeit ablehnen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Wärmesektor lag im Jahr 2021 lediglich bei 16,5 Prozent, d.h. nach wie vor basiert die Wärmenachfrage im Gebäudesektor zu mehr als 83 Prozent auf fossilen Energieträgern, die klimaschädliche Treibhausgasemissionen verursachen. Infolgedessen verfehlte Deutschland auch im Jahr 2021 Deutschland sein Emissionsminderungsziel im Wärmesektor um 2,2 Prozent bzw. 2,5 Mio. t CO2-äqu..
Vor diesem Hintergrund ist es klimapolitisch fahrlässig, die Nutzung klimafreundlicher, erneuerbarer heimisch erzeugter Energieträger wie Biomethan, die Erdgas sofort ersetzen können, ohne kostenintensive Umrüstungen oder einen Austausch bestehender Heizungstechnologien, im Neubau bei der Erfüllung der 65-Prozent erneuerbare Energien Vorgabe zu verbieten. Zum anderen wird erneuerbarer biogener Wasserstoff, der durch marketablierte, kosteneffiziente Verfahren wie die Dampfreformierung von Biomethan bzw. Reformierung von Biogas in Deutschland erzeugt werden könnte, als Erfüllungsoption ausgeschlossen. Zugelassen sind als Erfüllungsoptionen lediglich grüner und blauer Wasserstoff. Auch diese Diskriminierung von erneuerbarem biogenem Wasserstoff widerspricht dem Prinzip der Technologieneutralität und wird vom Biogasrat+ e.V. klar abgelehnt.
Wir sehen die Notwendigkeit, den Energiemix und damit auch den Ausbau der erneuerbaren Energien und deren Erzeugungstechnologien in Deutschland zu diversifizieren – nur so kann eine erfolgreiche Transformation des Wärmesektors gelingen. Das heißt, die nachhaltig zur Verfügung stehenden Potenziale für die Biogas- und Biomethanerzeugung in Deutschland, die bislang noch nicht erschlossen sind, ohne weitere Verzögerungen zu heben, um gravierende und einseitige rohstoffliche, energiewirtschaftliche und technologisch-wirtschaftliche Abhängigkeiten und Versorgungsrisiken in der Zukunft zu reduzieren und damit die Versorgungssicherheit und gleichzeitig die Wertschöpfung in Deutschland zu stärken sowie für Preisstabilität zu sorgen.
Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren eine technologieneutrale Nutzung aller zur Verfügung stehenden erneuerbaren Optionen zur Erfüllung der 65 Prozent-EE-Vorgabe zu unterstützen!
Pressekontakt:
Janet Hochi
janet.hochi@biogasrat.de
Tel. +49 30 509 461 60
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