Potenziale der erneuerbaren Stromerzeugung aus Biogas- und Biomethan bleiben erneut ungenutzt
Ausschreibungsergebnisse für Biomasse nach EEG 2021 sind politischer Offenbarungseid
Pressestatement Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e.V.
Berlin, 12.04.2022. Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2022 stellen einen neuen Tiefpunkt für die weitere erneuerbare, flexible Strom- und gleichzeitige Wärmeerzeugung in Deutschland dar. 275 MW waren zum Gebotstermin 1. März 2022 ausgeschrieben. Lediglich 76 Gebote mit einem Volumen von 81 MW wurden eingereicht, davon fünf Gebote für Neuanlagen (15 MW) und 71 Gebote für Bestandsanlagen (66 MW). Durch die endogene Mengensteuerung, die bei unterzeichneten Ausschreibungen für Biomasseanlagen greift, wurde das Zuschlagsvolumen nochmals auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt, so dass lediglich 56 Gebote mit einem Volumen von 68 MW erfolgreich waren. Wir kritisieren seit Einführung der Ausschreibungen im EEG 2017, dass die politischen Rahmenbedingungen keine ausreichenden Anreize für die Fortführung bzw. Weiterentwicklung der hocheffizienten verlässlichen Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse in Deutschland setzen. Und auch die neue Bundesregierung wagt eher Rückschritt als Fortschritt mit dem vorgelegten EEG-Gesetzentwurf 2023 und läutet damit das Ende der Bioenergieerzeugung in Deutschland ein. Ohne die entschiedene Intervention der Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei der Novellierung des EEG 2023 für die künftige Nutzung der Bioenergie werden perspektivisch nicht nur rund 44 Terawattstunden gesicherte, heimische erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse in Deutschland, sondern auch mehr als 13,3 Terawattstunden heimische erneuerbare Wärme aus Biogasanlagen verloren gehen. Um es klar zu sagen: so kann weder die sichere erneuerbare Energieversorgung der Zukunft noch wirksamer Klimaschutz in Deutschland gelingen.
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