Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Biomasse in 2021 im EEG 2021 enttäuschen – EEG-muss Planungs- und Investitionssicherheit für Biogas und Biomethan im Stromsektor schaffen

Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Biomasse in 2021 im EEG 2021 enttäuschen – EEG-muss Planungs- und Investitionssicherheit für Biogas und Biomethan im Stromsektor schaffen

Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Biomasse in 2021 im EEG 2021 enttäuschen – EEG-muss Planungs- und Investitionssicherheit für Biogas und Biomethan im Stromsektor schaffen

Statement Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e.V.

Berlin, 30.04.2021 Die enttäuschenden Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde in 2021 zeigen, dass wir dringend eine Änderung der Regelungen im EEG 2021 für Biomasse brauchen. Zum aktuellen Gebotstermin am 01. März 2021 wurde ein Volumen von 168 MW ausgeschrieben, bezuschlagt wurden aber nur 38 Gebote mit einem Volumen von 34 MW, darunter waren lediglich sieben Neuanlagen. Wir erneuern daher unsere Forderung an die politischen Entscheidungsträger, noch in dieser Legislaturperiode im Rahmen der aktuellen EEG-Frühjahrsnovelle die Weiterentwicklung der Biogas- und Biomethanerzeugung zu unterstützen und die bestehende Erzeugungsleistung zu sichern. Ohne den Beitrag der Bioenergie, werden wir die Klimaschutzziele in Deutschland bis zum 2030 deutlich verfehlen. Um den Beitrag der Biomasse zur erneuerbaren Energieversorgung zu erhalten und nachhaltig auszubauen, sind verlässliche, diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen notwendig. Dies betrifft insbesondere die Abschaffung der endogenen Mengensteuerung im Ausschreibungsverfahren für Biomasse, die vorsieht, dass bei einer Unterdeckung des Ausschreibungsvolumens nur 80 % des gebotenen Volumens bezuschlagt werden und die jeweils höchsten 20 % der eingereichten Gebote keinen Zuschlag erhalten. Die endogene Mengensteuerung konterkariert die Ausbauziele für Biomasse, da die wirtschaftlich notwendige Vergütung für die Fortführung bestehender Biomasseanlagen bei den Ausschreibungen ausgehebelt wird. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei den sogenannten Südregelungen in den Biomasseausschreibungen und den Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW, die ab 2022 gelten sollen. Die Einführung der Südquoten bewirkt eine eklatante Wettbewerbsverzerrung und diskriminiert bestehende und neue Biomasseanlagen und die Realisierung hochflexibler Biomethanprojekte in den verbleibenden Bundesländern, zugleich werden bereits getätigte Investitionen entwertet. Darüber hinaus bedarf es auch einer Anhebung der Bemessungsleistung für hochflexible Biomethan-BHKW auf 30 Prozent im Ausschreibungsverfahren für hochflexible Biomethan-BHKW, um eine bedarfsorientierte Wärmelieferung, die Realisierung von erneuerbaren Wärmeversorgungskonzepten und einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren die Weichen für ein klimaneutrales Deutschland bis zum Jahr 2050 zu stellen.

Pressekontakt:
Janet Hochi
janet.hochi@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100

 

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