EEG 2021 – wirtschaftlichen Betrieb von neuen Biomasseanlagen ermöglichen!
Pressestatement Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V.
Berlin, 30.10.2020. Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum EEG 2021, der heute im Parlament in erster Lesung beraten wird, ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn das Rennen um eine klimafreundliche Ausgestaltung unserer Energieversorgung jedoch gewonnen werden soll, müssen weitere folgen. Die jüngsten Abschätzungen des Umweltbundesamtes attestieren Deutschland eine klare Verfehlung der Treibhausgasminderungsziele im Jahr 2030, betroffen sind alle Sektoren. Umso wichtiger ist es nun, allen erneuerbaren Energien in Deutschland eine Wachstumsperspektive zu geben, damit deren Klimaschutzbeitrag schnell wirken kann und zusätzliche Kosten für die Treibhausgasminderung vermieden werden. Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und der Einspeisung in das bestehende Gasnetz steht ein gesicherter, flexibler und saisonal speicherbarer grüner Energieträger zur Verfügung, der sofort für mehr Klimaschutz in allen Verbrauchssektoren sorgt. Notwendig für eine zukunftsorientierte und kontinuirliche Weiterentwicklung der Bioenergieerzeugung in Deutschland sind verlässliche politische Rahmenbedingungen, die der Branche Investitionen in neue hochmoderne Anlagen ermöglichen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Weiterbetrieb bestehender Biogas- und Biomethananlagen ermöglichen. Dazu zählen:
Die geplante „Südquote“ von 50 Prozent in den Biomasseausschreibungen, die bestehende und neue Biomasseanlagen in den übrigen Regionen Deutschlands diskriminiert, lehnen wir als wettbewerbsverzerrend ab, ebenso wie die weitere Begrenzung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe, die die kosteneffiziente Bioenergieerzeugung unnötig erschweren und regionale Wertschöpfung zerstören. Mit dem EEG 2021 sollen die Weichen für die Treibhausgasneutralität der Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 gestellt werden, damit dies auch erfolgreich gelingt, sind nun die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gefordert.
Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100
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