Biogasrat appelliert an Agrarminister der Länder: Faire Chance für Bioenergie im EEG 2016

Biogasrat appelliert an Agrarminister der Länder: Faire Chance für Bioenergie im EEG 2016

Wertschöpfung im ländlichen Raum durch Biogas und Biomethan erhalten

Berlin, 13.04.2016. Anlässlich der heute beginnenden Agrarministerkonferenz in Göhren-Lebbin wirbt der Biogasrat+ bei den Ländern um die aktive Unterstützung der Branche in der laufenden EEG-Novelle 2016. „Für zahlreiche Unternehmen, beginnend bei den landwirtschaftlichen Substratlieferanten, Saatgutherstellern über die Maschinenringe, Anlagen- und Komponentenhersteller, Biogasanlagenbetreiber, Energiehändler und -versorger bis hin zum Maschinenbau und den mittelständischen Industrie- und Handwerksbetrieben wirkt die erneuerbare Energie aus Biomasse als Einkommens- und Beschäftigungsmotor“, so Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V. „Die Bioenergiebranche hat mit Investitionen von mehr als 25 Milliarden Euro allein in der Biogasbranche 44.000 Arbeitsplätze geschaffen. Das ist Wertschöpfung vor Ort, insbesondere auch in strukturschwachen Regionen Deutschlands.“

Dieses Erfolgsmodell sieht der Biogasrat durch die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für Bioenergie in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach wie vor massiv gefährdet. So ist im Ende Februar bekannt gewordenen Referentenentwurf zum EEG 2016 weiterhin kein Ausschreibungsmodell für erneuerbare Energie aus Biomasse vorgesehen. Die Branche wird mit einer Verordnungsermächtigung vertröstet, die ohne verbindlichen Zeitplan die Ausgestaltung eines Ausschreibungsmodells regeln soll. „Mit diesem Instrument haben wir bereits im EEG 2014 schlechte Erfahrungen gemacht. Die Verordnungsermächtigung für die Direktvermarktung von regional erzeugtem Strom wurde nach massiver zeitlicher Verzögerung erst jetzt vom BMWi umgesetzt, mit völlig unzulänglichen Ergebnissen“ kritisiert Hochi. „Der Biogasrat+ lehnt daher eine Verordnungsermächtigung zur Regelung eines Ausschreibungsmodells für Biomasse ab.“

Mit einem fairen Ausschreibungsverfahren will die Biogasbranche den Neuanfang wagen: weg von überbordender Regulierung – hin zu einem tatsächlich wettbewerblich orientierten Modell. „Unser Verband hat Vorschläge für ein transparentes und einfaches Ausschreibungsmodell für Biomasse vorgelegt. Wir wollen den Systemwechsel und das heißt: eine Ausschreibung getrennt nach gasförmiger und fester Biomasse, keine Differenzierung nach Leistungsklassen für Anlagen sowie der gleichrangige Substrateinsatz von Reststoffen und Energiepflanzen in Biogasanlagen“, so Hochi. Bei der Erzeugung von Biogas und Biomethan sind die Substratkosten die wesentlichen Kostentreiber. „Mit einem flexiblen Substrateinsatz wird Anlagenbetreibern sowie Substratlieferanten und -erzeugern marktwirtschaftliches Handeln ermöglicht und die Erschließung sowie der Einsatz alternativer Substrate unterstützt.“ Um der Branche eine verlässliche Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, fordert der Biogasrat+ darüber hinaus ein Ausschreibungsvolumen von 100 MW netto pro Jahr allein für Neuanlagen sowie eine Sicherung für Bestandsanlagen und die Erweiterung von Bestandsanlagen.

„Die Energieerzeugung aus Biogas und Biomethan ist eine wichtige Säule der modernen Landwirtschaft und muss im EEG 2016 wieder eine Wachstumsperspektive erhalten – dafür brauchen wir Ihre Unterstützung“, appelliert Hochi an die Agrarminister/-innen der Länder.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel. +49 30 206 218 100

 

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