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Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes – Weichenstellung für den Klimaschutz!

Berlin, 11.11.2015 „Der konsequente Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist Voraussetzung für eine dezentrale und klimafreundliche Energieversorgung und Voraussetzung für die Steuerbarkeit des zunehmend fluktuierenden Angebots von erneuerbaren Energien“, betont der Biogasrat+ e.V. anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zur Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Die Parlamentarier seien nun gefordert, der hocheffizienten gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung in Deutschland wieder eine verlässliche Zukunftsperspektive zu geben.

Zugleich erneuert der Verband seinen Vorschlag, die Förderung von 1,5 ct/kWh für bestehende KWK-Anlagen für 30.000 Vollbenutzungsstunden zu gewähren, anstatt wie bislang vorgesehen für 16.000. „Die Verlängerung der Förderdauer ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Bestandsanlagen eine zusätzliche 5 prozentige Treibhausgasminderung über den gesamten verlängerten Förderzeitraum erbringen entweder über effiziente Technik, Brennstoffwahl, Brennstoffmix oder der Kombination aus Technik/Brennstoff“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V.. Bestehende KWK-Anlagen könnten so einen wichtigen, zusätzlichen Klimabeitrag leisten, um die nationalen und internationalen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen.

Pressekontakt:
Janet Hochi
Tel.: +49 30 206 218 100

 

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